Am 21. April 1872 wird im Dornbirner Gemeindeblatt verkündet, dass eine vollständige Reorganisation der Blechmusikbande der Gemeinde bevorsteht. Zu diesem Zwecke wurde erlassen, dass „jeder, welcher ein nicht ihm eigentümlich angehöriges Musikinstrument oder Musikalien in Handen hat – hiermit aufgefordert, dasselbe zukünftigen Sonntag, den 28. des Monats um 1 Uhr Nachmittags im Gemeindeamte abzuliefern.“